Ab sofort darf die vermahlene Hausgrille/Heimchen – ein Insekt mit lateinischem Namen Acheta domenicus – den Grundnahrungsmitteln wie z.B. Mehl, Backwaren, Molkereitrockenprodukte beigemischt werden. Seit Mai 2021 sind die gelben Mehlwürmer als Nahrungsmittel zugelassen.
Aus diesen mit Grillen gestreckten Grundnahrungsmitteln, wobei die maximale Menge pro Kilogramm Mehl/Molkereitrockenprodukte nicht eindeutig ist, werden dann weitere Lebensmittel produziert.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat dies abgesegnet und freigegeben. Inwieweit die EU-Länder in welchem Ausmaß mitabgestimmt haben, ist noch unklar.
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023
Der Verbraucher muss jetzt selber achtsam sein und sich jedes Produkt genau ansehen, ob die Bezeichnung, Acheta domenicus auf den Packungen ausgewiesen ist. Auch sollte man in seiner Bäckerei zukünftig nachfragen, sofern diese von sich aus nicht darauf hinweisen, ob sie Mehl und Produkte mit Acheta domenicus verwenden.
Übrigens ist seit Mai 2021 der gelbe Mehlwurm als Lebensmittel zugelassen und die Sekrete der Schildlaus werden schon seit langem in der Kosmetikindustrie, als auch in der Produktion von Süßigkeiten eingesetzt.
Es findet sich unter der Bezeichnung E 120 und E 904. Nicht nur, dass sich diese Insekten hinter komplizierten Nummern verstecken, sie werden als unbedenklich „da natürlichen Ursprungs“ ausgewiesen.
Stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch Produkte geben wird, die keine Insekten mehr enthalten? Letztlich greifen Produzenten auf diese Grundnahrungsmittel in ihrer Fertigungskette zurück.
Sicherlich muss sich die EU jetzt geschickte Werbestrategien einfallen lassen, um diese Tatsache so annehmbar wie möglich in die Köpfe der Menschen zu implementieren. Erfahrung und Erfolge habe sie, wie dies gelingen kann, mithilfe von Werbung und Medien bereits mehrfach zu verzeichnen. Auch ist zu erwarten, dass zeitgleich ehemalige Berichte über die Schädlichkeit von Insekten, insbesondere die der Hausgrille, im Internet nicht mehr auffindbar sein dürften. Seit Bekanntwerden dieser neuen Verordnung gibt es bereits erste Seiten, die sich nicht mehr öffnen lassen, wie z. B. www.pestium.de.
Diese Seite hatte ursprünglich über den Schaden von Insekten aufgeklärt. Nachdem zunächst eine Meldung erschien, dass man keine Berechtigung habe auf die Seite zurückzugreifen, erscheint aktuell die Meldung, die Seite würde gewartet.
Es fällt zunehmend auf, dass das Internet unter unerwartet schweren dementiellen Episoden leidet. Viele Seiten, die früher leicht auffindbar waren, wenn man kritisch Sachverhalte überprüfen wollte, scheinen irgendwie verschwunden oder sehr versteckt zu sein.
Fakt ist und bleibt, der Mensch hat kaum noch eine Chance, reine Grundnahrungsmittel zu sich zu nehmen und damit zu entscheiden, was er in welchem Maße zu sich nimmt. Darum wird es immer schwieriger herauszufinden, was man verträgt oder nicht.
Übrigens, die Bezeichnung „Er“ bezieht sich auf „den Menschen“, egal welchen Geschlechtes und welcher Gesinnung oder ethnischer Herkunft – schlicht und einfach der Homosapiens. Ich kenne keine allumfassendere klarere Bezeichnung.
Es wird immer schwieriger herauszufinden, wodurch Erkrankungen, Allergien und vieles mehr entstehen und wie dem entgegenzuwirken ist.
Zudem gibt es kaum noch Ausweichmöglichkeiten, da alle Lebensmittelketten eingebunden sind. Wir erinnern uns noch an das Geheimtreffen von Frau Dr. Merkel mit diversen Lebensmittelkonzernen im Herbst 2020.
Außerdem ist eine vermehrte Aufnahme von Proteinen (Grillen und Mehlwürmer liefern viel Protein), nicht unbedingt gesund – es kann sogar gesundheitliche Schäden anrichten. Ob Mediziner darauf hinweisen werden oder zumindest ihre nierengeschädigten Patienten informieren?
So ist die ganze Geschichte wieder ein weiteres Beispiel für die Entrechtung, Fremdbestimmung, und Gefährdung von Menschen durch eine handvoll……………. Ihr wisst schon wer, oder?
Hier werden die Grillen gezüchtet
Bleiben Sie gesund und achten auf sich! Eure MCB 19.03.2022
Ergänzend dazu schreiben die Acura Kliniken Baden-Baden:
ACURA Baden-Baden machen nicht mit! Nicht für unsere Patienten und Mitarbeiter! Großes Allergierisiko! Die EU verkauft unsere Lebensmittelsicherheit.
Ab dem 24. Januar 2023 dürfen in Fleisch-Lebensmitteln in der EU weitere Insekten enthalten sein. “Teilweise entfettetes Pulver auch Acheta domesticus (Hausgrille) darf in der Union in Verkehr gebracht werden”‘ heißt es in der EU-Verordnung 2023/5. Bereits 2021 hatte die EU Mehlwürmer als Lebensmittel zugelassen.
Asiatisches Unternehmen hat fünf Jahre lang Alleinrecht des Vertriebs
Das Inverkehrbringen von Hausgrillen in Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union ist merkwürdigerweise beschränkt auf ein einziges vietnamesisches Unternehmen. Nur Cricket One Co. Ltd. (Cricket: engl. für Grille) darf für die Dauer von fünf Jahren ab Datum des Inkrafttretens der EU-Verordnung am 24.01.2023 das neuartige “Lebensmittel in der Union in Verkehr bringen, heißt es in Artikel 2 der Verordnung.
Einer der Hauptinvestoren ist die MASIK ENTERPRISES PTE. LTD. aus Singapur.
In diesen Lebensmitteln plant Cricket One Co. Ltd mit Hausgrillen:
Bereits im Juli 2019 hatte das Unternehmen Cricket One Co. Ltd bei der EU den Antrag gestellt, Hausgrillenpulver als neuartiges Lebensmittel in der EU in den Verkehr bringen zu dürfen. Der Antrag listete einige Lebensmittel auf.
Im März 2022 hat ein wissenschaftliches Gutachten, das die EU in Auftrag gegeben hatte, zu dem Schluss geführt, dass “teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen in den vorgeschlagenen Mengen sicher ist”, heißt es in der Verordnung. Das wissenschaftliche Gutachten bietet demnach “ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) bei Verwendung in:
- Mehrkornbrot und -brötchen
- Crackern und Brotstangen
- Getreideriegeln
- trockenen Vormischungen für Backwaren
- Keksen
- trockenen Erzeugnissen aus Teigwaren
- Soßen
- verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen
- Gerichten aus Basis von Leguminosen und Gemüse
- Pizza
- Molkenpulver
- Fleischanalogen
- Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver
- Snacks auf Maismehlbasis
- bierähnlichen Getränken
- Schokoladenerzeugnissen
- Nüssen und Ölstaaten
- Snacks außer Chips
- Fleischzubereitungen, laut EU-Definition ‘frisches Fleisch, einschließlich Fleisch, das zerkleinert wurde, dem Lebensmittel, Würzstoffe oder Zusatzstoffe zugegeben wurden oder das einem Bearbeitungsverfahren unterzogen wurde, das nicht ausreicht, die innere Muskelfaserstruktur des Fleisches zu verändern und so die Merkmale frischen Fleisches zu beseitigen’
für die allgemeine Bevölkerung den Bedingungen für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 genügt.”
Im Anhang der Verordnung 2023/5 bestätigt die EU die Zulassung von Hausgrillen-Pulver in genau diesen Lebensmitteln in unterschiedlichen Konzentrationen. Am meisten Grillenpulver darf mit 5 Prozent demnach in “Fleischanalogen” (z.B. fleischlose Burger-Patties) und in “Snacks”. In “bierähnlichen Getränken” dagegen dürfen es nur 0,1 Prozent sein. Im Frischfleisch (Fleischzubereitung) dürfen 2 Prozent enthalten sein.
Lebensmittel mir Hausgrillen-Pulver müssen klar gekennzeichnet sein
Der Hersteller sei in der Pflicht, Lebensmittel, in denen Insekten verarbeitet sind, entsprechend zusätzlich so zu kennzeichnen, dass die Verbraucher es gut erkennen können. Hintergrund der strengen Kennzeichnungspflicht sei eine Erkenntnis aus dem wissenschaftlichen Gutachten: Laut der Verordnung hat die Untersuchung ergeben, dass der Verzehr von teilweise entfettetem Pulver der Hausgrille allergische Reaktionen bei Menschen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Außerdem könnten über das Futtermittel für die Insekten weitere Allergene in das neuartige Lebensmittel gelangen.
“Daher ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 entsprechend gekennzeichnet werden”, so die Verordnung.
Am 24. Mai 2016 konnte man in Meldungen noch folgendes lesen:
Darum sind Lebensmittel aus Insekten nicht erlaubt
Heuschrecken oder Mehlwürmer zum Mittagessen? Eher nicht. Wenn die Tiere zu Burger Patties oder Falafelbällchen verarbeitet werden, können wir uns schon eher vorstellen, Heuschrecken oder Mehlwürmer zu essen. Das ist in Deutschland nicht erlaubt. Warum nicht?
- Insektenlarven sind sehr fettreich, in den Fettkörpern können sich Schadstoffe wie Cadmium anreichern, das zu Nieren-oder Knochenschäden führen kann.
- Insekten enthalten allergene Strukturen, die Allergien bis zum anaphylaktischen Schock auslösen können.
- Bei der Zucht von Insekten können sich Pilze und andere Erreger verbreiten. Bakterien, Viren, Parasiten, Maden und Insekten ernähren sich oft von Müll und Essensresten, Erreger, die da drinstecken, könnten dann in die Lebensmittelkette geraten.
Unser Tipp:
Fragt überall nach ob die EU-Verordnung 2015/2283 eingehalten wurde und Lebensmittel die Spuren von Insekten enthalten klar gekennzeichnet wurden.